Die Teilzeitberufsausbildung
Die Teilzeitberufsausbildung ist eine besondere Form der Berufsausbildung. Das Ziel ist ein anerkannter Berufsabschluss.
Es geht um die individuelle Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit, also mindestens 20 Stunden pro Woche. In der Regel sind ca. 30 Stunden pro Woche empfehlenswert.
Für wen ist die Teilzeitberufsausbildung sinnvoll?
- Betreuung eigener Kinder
- Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger (z.B. Eltern)
- Gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderung
- Teilnahme am Leistungssport
Die Teilzeitberufsausbildung ist für alle Auszubildenden möglich!
In der Regel gibt es keine speziellen Ausbildungsstellen nur in Teilzeit, denn jede Ausbildung kann grundsätzlich in Teilzeit absolviert werden.
Auszubildende und Betrieb sprechen ab, zu welchen Zeiten die Stunden geleistet werden (z.B. vormittags, nachmittags, abends, ...). Es geht hierbei um individuelle Vereinbarungen.
Dann stellen Auszubildende und Betrieb gemeinsam einen Antrag bei der zuständigen Kammer. Die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf (IHK), die Handwerkskammer Düsseldorf und viele andere Kammern (z.B. Steuerberaterkammer) helfen bei allen Fragen zum Ausbildungsablauf.
Wichtig ist: Die Zeiten der Berufsschule können nicht verkürzt werden!
Die Gesamtausbildungszeit kann sich verlängern, höchstens bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungsdauer.
Es ist ebenfalls eine Verkürzung der Gesamtausbildungszeit möglich, wenn das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht werden kann (z.B. bei beruflichen Vorkenntnissen, höheren Schulabschlüssen, Lebenserfahrung).
Die Vergütung richtet sich nach der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit (§18 Abs. 3 Satz 2 BBiG). Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der wöchentlichen Ausbildungstage.
Es gibt Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit Düsseldorf und des Jobcenters Düsseldorf.
- assistierte Ausbildung (ASA)
- ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH)
- ergänzenden Anspruch auf Bürgergeld für Auszubildende mit eigenem Haushalt
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Einstiegsqualifizierung (EQ)
- Vermittlungsbudget (Fahrkosten)
Es gibt je nach Ihrer Situation weitere staatliche Leistungen:
- Elterngeld
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Unterhaltsvorschuss
- Wohngeld
TEP -Projekt: "Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen"
Frauen und Männer, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, werden bei Ihrem Vorhaben, eine Berufsausbildung zu realisieren, unterstützt.
TEP begleitet Auszubildende und Unternehmen beim Einstieg in die Ausbildung und wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes NRW und in Kooperation mit dem Jobcenter Düsseldorf finanziert.
TEP bietet individuelles Coaching und Berufsorientierung, passgenaues Bewerbungstraining, die Erstellung eines Kompetenzprofils und Eignungsfeststellung, Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung, Vermittlung in Praktika und Suche nach geeigneten Ausbildungsstellen, Kontaktaufnahme zu Unternehmen und Betrieben und Informationen zur Teilzeitberufsausbildung bei Arbeitgebern.
Zur Beratung und Unterstützung bei der praktischen Umsetzung von Teilzeitberufsausbildungen nehmen Sie bitte Kontakt mit den Ansprechpartnerinnen von TEP auf.
TEP -Projekt:
Jugendberufshilfe
Emmastr. 20
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211 72000 935
Ansprechpartner:
Herr Holger Kessel, h.kessel@jbh.de
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt oder Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihr Arbeitsvermittler in Ihrem Team Beratung-Arbeit-Förderung über den Button Direktkontakte.