Sozialticket (Mein Ticket VRR) / Deutschlandticket Sozial
Mit dem sog. Sozialticket (Mein Ticket des VRR) haben Sie die Möglichkeit, für einen kleinen Preis in Düsseldorf mobil zu sein und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu nutzen.
Als Kundin oder Kunde des Jobcenters Düsseldorf können Sie bei uns den notwendigen Berechtigungsausweis beantragen. Einen entsprechenden Antrag können Sie downloaden und uns zuschicken (z.B. über jobcenter.digital) oder Sie melden sich einfach im Servicecenter oder nehmen über den Button Direktkontakte Kontakt mit Ihrem Team Finanzielle Hilfen auf. Der Berechtigungsausweis wird Ihnen dann zugeschickt.
Damit das MeinTicket gültig ist, benötigen Sie eine entsprechende Wertmarke, die Sie bei den KundenCentern und an den meisten Ticketautomaten der Rheinbahn bzw. des VRR erhalten können. Eine Wertmarke für einen Monat kostet aktuell 41,20 Euro. (Stand 2023)
Ab 1. Dezember 2023 können Sie mit dem Berechtigungsausweis auch das Deutschlandticket Sozial erwerben. Genau wie beim regulären Deutschlandticket handelt es sich um ein monatlich kündbares Abonnement, mit dem in ganz Deutschland der gesamte Nahverkehr genutzt werden kann. Das Deutschlandticket Sozial gibt es für monatlich 39 Euro. (Stand 11/2023)
Das Sozialticket, das Deutschlandticket Sozial sowie der Berechtigungsausweis sind auf Sie persönlich ausgestellt und können somit nicht auf andere Personen übertragen werden. Achten Sie darauf, je nach Bedarf für jede Person einen eigenen Berechtigungsausweis zu beantragen.
Für alle Personen unter 25 Jahren, die noch zur Schule gehen, besteht die Möglichkeit, bei der Rheinbahn ein vergünstigtes SchokoTicket zu erwerben. Bei Vorlage des Düsselpasses entfällt in diesen Fällen die Zahlung des Eigenanteils. Hier gibt es weitere Infos zu Schülerfahrkosten.
Wenn Sie an einer vom Jobcenter veranlassten Fortbildung, Umschulung oder Maßnahme in Düsseldorf teilnehmen, erstattet das Jobcenter die Kosten für das Sozialticket für Dauer der Maßnahme. Wenn Sie noch kein Sozialticket haben, erhalten Sie von Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler einen Berechtigungsausweis.