Kostenübernahme während der Umschulung oder Weiterbildung
Bei einer Teilnahme an einer gemeinsam vereinbarten Umschulung oder beruflichen Weiterbildung entstehen Ihnen keine Kosten. Sofern alle Fördervoraussetzungen zur Teilnahme vorliegen, werden die notwendigen Kosten, wie z.B.:
• Lehrgangskosten
• Kosten der Eignungsfeststellung
• Fahrtkosten
• Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
• Kinderbetreuungskosten
vom Jobcenter Düsseldorf übernommen.
Der Antrag auf Kostenübernahme bei einer beruflichen Weiterbildung wird Ihnen bei Ausgabe des Bildungsgutscheins zusätzlich ausgehändigt.
Der Anspruch auf Bürgergeld (inkl.Kosten der Unterkunft) und der Krankenversicherungsschutz bleiben unverändert bestehen.