Ich möchte mich selbständig machen - Finanzielle Hilfen
Wenn Sie sich als Kundin oder Kunde des Jobcenters selbständig machen möchten, sollten Sie sich im Vorfeld von Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler beraten lassen. Hier finden Sie weitere Infos.
Wenn es zur Selbständigkeit kommt, teilen Sie das bitte Ihrem Team Finanzielle Hilfen mit. Ihre zukünftigen Einnahmen aus der Selbständigkeit werden bei der Berechnung Ihrer Leistungen berücksichtigt.
Hierfür füllen Sie bitte die Anlage EKS aus und schätzen, wie viele Einnahmen und wie viele Ausgaben Sie in den nächsten 6 Monaten haben werden. Hierbei helfen Ihnen die Hinweise für Selbständige.
Wenn sich ein Anspruch auf finanzielle Hilfen ergibt, werden diese zunächst für 6 Monate vorläufig bewilligt. Nach Ablauf der 6 Monate weisen Sie bitte abschließend die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit Hilfe der Anlage EKS dem Jobcenter nach.
Bei weitern Fragen zur Anrechnung von Einkommen bei Selbständigkeit wenden Sie sich bitte an das Team 901 (Finanzielle Hilfen für Selbständige)
Finanzielle Hilfen Selbständigenteam 0211.91747-901