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Aktuelle Regelsätze und weitere finanzielle Hilfen

Der sog. Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts wird vom Gesetzgeber festgelegt und nach § 20 SGB II in Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz jährlich fortgeschrieben. 

Der Regelbedarf ist Bestandteil von Bürgergeld und soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben decken.
 

Hier finden Sie die aktuellen Regelsätze (ab 01.01.2024):
 

Personen

Regelbedarf

Alleinstehende und Alleinerziehende
und Personen mit minderjährigem Partner   
563 €  (bisher 502 €)

2 volljährige (Ehe-) Partner
in der Bedarfsgemeinschaft
 
je 506 €  (bisher 451 €)
Weitere Angehörige
in der Bedarfsgemeinschaft
357 € (bis 6 J.)  (bisher 318 €)
390 € (6-13 J.)  (bisher 348 €)
471 € (14-17 J.) (bisher 420 €)
451 € (18-24 J.) (bisher 402 €)


Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Anspruch auf Bürgergeld in Düsseldorf hätten, haben wir einen unverbindlichen Bedarfsrechner für Sie eingerichtet.

 

Geld für Wohnung und Heizung

Neben den Regelbedarfen sind auch die sog. Bedarfe für Unterkunft und Heizung  Bestandteil von Bürgergeld. Diese werden aber nur gezahlt, wenn sie tatsächlich anfallen. (§ 22 SGB II)

 

Mehrbedarfe

Für Bedarfe, die durch die Regelsätze nicht abgedeckt sind, kann ein Mehrbedarf gezahlt werden (z.B. für Alleinerziehende, bei Schwangerschaft oder für medizinisch begründete kostenaufwändige Ernährung     (§ 21 SGB II)


Leistungen rund um Arbeitsaufnahme und Qualifizierung

Bei Bedarf können Kosten übernommen werden, die im Zusammenhang mit einer Arbeitsaufnahme  anfallen (z.B. Führerschein, Bewerbungsbekleidung, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Bildungsgutscheine etc.).

Weitere Informationen hierzu finden Sie bei  Beratung, Arbeit, Förderung  unter Qualifizierung und Förderung