Aktuelle Regelsätze und weitere finanzielle Hilfen
Der sog. Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts wird vom Gesetzgeber festgelegt und nach § 20 SGB II in Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz jährlich fortgeschrieben.
Der Regelbedarf ist Bestandteil von Bürgergeld und soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben decken.
Hier finden Sie die aktuellen Regelsätze (ab 01.01.2024):
Personen | Regelbedarf |
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Alleinstehende und Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Partner | 563 € (bisher 502 €) |
2 volljährige (Ehe-) Partner in der Bedarfsgemeinschaft | je 506 € (bisher 451 €) |
Weitere Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft | 357 € (bis 6 J.) (bisher 318 €) 390 € (6-13 J.) (bisher 348 €) 471 € (14-17 J.) (bisher 420 €) 451 € (18-24 J.) (bisher 402 €) |
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Anspruch auf Bürgergeld in Düsseldorf hätten, haben wir einen unverbindlichen Bedarfsrechner für Sie eingerichtet.
Neben den Regelbedarfen sind auch die sog. Bedarfe für Unterkunft und Heizung Bestandteil von Bürgergeld. Diese werden aber nur gezahlt, wenn sie tatsächlich anfallen. (§ 22 SGB II)
Mehrbedarfe
Für Bedarfe, die durch die Regelsätze nicht abgedeckt sind, kann ein Mehrbedarf gezahlt werden (z.B. für Alleinerziehende, bei Schwangerschaft oder für medizinisch begründete kostenaufwändige Ernährung (§ 21 SGB II)
Leistungen rund um Arbeitsaufnahme und Qualifizierung
Bei Bedarf können Kosten übernommen werden, die im Zusammenhang mit einer Arbeitsaufnahme anfallen (z.B. Führerschein, Bewerbungsbekleidung, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Bildungsgutscheine etc.).
Weitere Informationen hierzu finden Sie bei Beratung, Arbeit, Förderung unter Qualifizierung und Förderung