25 Jahre oder älter im Haushalt der Eltern
Was passiert, wenn mein Kind 25 Jahre wird bzw. wenn ich selbst 25 werde?
Mit dem 25. Geburtstag sind Kinder, die im Haushalt Ihrer Eltern leben, nicht mehr in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern. 25-jährige bilden jetzt eine eigene Bedarfsgemeinschaft und müssen einen eigenen Antrag auf Geldleistungen (Bürgergeld) stellen.
Es empfiehlt sich, den Antrag ca. 6 Wochen vor dem 25. Geburtstag zu stellen, damit der Antrag rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Hier finden Sie Informationen zur Neuantragstellung.
Welchen Regelsatz erhalte ich, wenn ich 25 oder älter bin?
Sollten Sie nicht in einer Lebenspartnerschaft mit einer weiteren Person zusammenleben, erhalten Sie den Regelbedarf für alleinstehende Personen.
Kann ich mit 25 ausziehen?
Wenn Sie 25 Jahre oder älter sind, brauchen Sie keinen Umzugsgrund, wenn Sie erstmalig aus Ihrem Elternhaus ausziehen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass der Anmietung einer neuen Wohnung dennoch zugestimmt werden muss und die Kosten für die Wohnung angemessen sein müssen. Hier geht's zu unserem Mietkostenrechner.
Welche Unterstützung gibt es beim Umzug?
Neben der Übernahme der angemessenen Miete können in bestimmtem Umfang auch folgende Kosten übernommen werden
- Umzugskosten oder Renovierungskosten
- Kaution oder Bürgschaft
- Erstausstattung mit Möbeln und Hausrat
Hier finden Sie weitere Informationen zum Umzug und zur Anmietung einer Wohnung
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