Eingliederungszuschuss (EGZ) für Arbeitgeber
Sie sind lange aus dem Arbeitsmarkt raus? Brauchen Sie eine längere Einarbeitungszeit oder gibt es andere Hemmnisse, weswegen der Arbeitgeber zögert, Sie einzustellen?
In solchen Fällen ist der Eingliederungszuschuss ein bewährtes Instrument, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen zu bringen.
Das Unternehmen / der Arbeitgeber kann einen Lohnkostenzuschuss erhalten.
Gerne können Sie sich für nähere Informationen und Details an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner in Ihrem Team Beratung-Arbeit-Förderung wenden. Wir beraten auch gerne im direkten Kontakt interessierte Arbeitgeber.
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Zusätzlich zu dem Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber besteht auch noch die Möglichkeit der Fördrung Ihrer Arbeitsaufnahme durch das sog. Einstiegsgeld, Auch hierzu berät Sie gerne Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner in Ihrem Team Beratung-Arbeit-Förderung .