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Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget (VB)

Zur Unterstützung Ihres Bewerbungsprozesses bei der Anbahnung oder auch der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit besteht die Möglichkeit, Sie individuell zu fördern.

Konkrete Fördermöglichkeiten sind hierbei u.a.:

  • Bewerbungskosten, 
  • Reisekostenerstattung für Vorstellungsgespräche, 
  • Kosten welche im Anerkennungsverfahren entstehen können (z.B. Übersetzungskosten), 
  • Kosten für Pendelfahrten für den ersten Monat der Beschäftigung, 
  • Umzugskosten bei Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb d. zumutbaren Tagespendelbereiches. 
  • Führerscheinerwerb
     

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, ggf. können weitere Bedarfe bei der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit entstehen, die Sie mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner in Ihrem Team Beratung-Arbeit-Förderung (BAF) besprechen können. Zur Kontaktaufnahme oder Terminbuchung klicken Sie auf den Button Direktkontakte.

Notwendig ist es, Ihrerseits den Antrag vor dem „Ereignis“ also z.B.  vor dem Vorstellungsgespräch oder der Arbeitsaufnahme zu stellen, so hat das Jobcenter die Möglichkeit, in ihrem individuellen Fall die Fördermöglichkeit und Voraussetzungen zu prüfen und diese in Ihrer Eingliederungsvereinbarung festzulegen.

Beachten Sie bitte, dass ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nicht besteht, daher ist es sinnvoll, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, um die in Ihrem Einzelfall beantragten Leistungen zu überprüfen.