Die ab 01.07.2023 gültigen Freibeträge und die damit verbundene geänderte Einkommensanrechnung können aus technischen Gründen derzeit noch nicht dargestellt werden.
Für Zeiträume ab dem 01.07.2023 werden zum schnellstmöglichen Zeitpunkt gesonderten Änderungsbescheide automatisch ergehen.
Diese werden dann die ab dem 01.07.2023 gültigen Freibeträge zum Einkommen aufgrund des Bürgergeldgesetzes berücksichtigen.
Sie müssen keine Anträge stellen oder Nachfragen – die Änderungen werden automatisch durch das Jobcenter vorgenommen!