Beirat
Bei jedem Jobcenter wird ein örtlicher Beirat gebildet (§18d SGB II). Der Beirat berät die Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen, sowie bei der Entwicklung des Arbeitsmarktprogramms. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.
Durch die Einrichtung des Beirates konnte in Düsseldorf gewährleistet werden, dass das auf kommunaler Ebene seit langem bestehende und bewährte Netz sozialer Dienstleistungen, das in bewährter Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Akteuren des Arbeitsmarktes wesentlich zum sozialen Frieden und zur Integration der Erwerbslosen und ihrer Angehörigen in die Gesellschaft beigetragen hat, in der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Düsseldorf und der Agentur für Arbeit fortgeführt wurde.
Im Beirat sind folgende Institutionen und Verbände vertreten:
- Liga der Wohlfahrtsverbände
- Handwerkskammer Düsseldorf
- Industrie- und Handelskammer
- Düsseldorfer Arbeitgeberverbände e.V.
- Stadtverwaltung Düsseldorf
- Agentur für Arbeit
- Regionalagentur Düsseldorf/Mettmann
- DGB Kreis Düsseldorf
- vom Rat der Stadt Düsseldorf entsendete Vertreter*innen der Politik