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Kindergeld

Sie haben Kinder? Dann haben Sie wahrscheinlich einen Anspruch auf Kindergeld.

Ab der Geburt Ihres Kindes können Sie Kindergeld von der Familienkasse erhalten. Es wird normalerweise bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch bis zum 25. Lebensjahr Ihres Kindes gezahlt werden. Info: Kindergeld ab 18

Wenn Sie selbst das Kind und entweder Vollwaise sind oder den Aufenthaltsort Ihrer Eltern nicht kennen, können Sie in diesem besonderen Fall  für sich selbst Kindergeld beantragen und an sich selbst auszahlen lassen. Weitere Infos 

Wichtig: Wenn Sie finanzielle Hilfen vom Jobcenter erhalten, müssen Sie auf jeden Fall einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellen, weil das Kindergeld als vorrangige Leistung auf Ihre Regelleistung angerechnet werden muss.
 

Wann erhalten Sie Kindergeld?

Sie bekommen Kindergeld für Ihr Kind, wenn
- es unter 18 Jahren ist
- es mit ihnen zusammenwohnt und Sie es regelmäßig versorgen
- Sie in Deutschland oder einem anderen Land der Europäischen Union (EU) wohnen. 

Wer bekommt das Kindergeld gezahlt - Sie oder Ihr Kind?

Wenn Sie die Mutter oder der Vater sind, erhalten Sie das Kindergeld, damit Sie Ihr Kind versorgen können. Sie sind also der oder die sogenannte Kindergeldberechtigte. Es erhält immer nur ein Elternteil (Mutter oder Vater) das Kindergeld.

Aber: Das Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt an das Kind gezahlt werden. Hierzu können Sie einen Antrag auf Weiterleitung des Kindergeldes (Abzweigungsantrag) stellen. 

Wie viel Kindergeld erhalten Sie?

Sie erhalten seit dem 1. Januar 2023:
- pro Kind 250 Euro Kindergeld im Monat

Wo können Sie Kindergeld beantragen?

Sie können Kindergeld bei der Familienkasse Düsseldorf beantragen.

Sie erhalten bereits Kindergeld für Ihr Kind und verdienen mindestens 600 Euro bzw. als Paar 900 Euro im Monat?

Dann könnten Sie zusätzlich einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. 

Weitere Informationen zum Kindergeld und zum Kinderzuschlag erhalten Sie bei der Hotline der Familienkasse der Bundeagentur für Arbeit unter der Telefon Nummer:  
0800 4 555530 (gebührenfrei).