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Geld für Wohnung und Heizung

Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter erhalten, können auch die Kosten für Ihre Unterkunft (Miete, Neben-/Betriebskosten inkl. Wasser und Heizkosten) vom Jobcenter Düsseldorf übernommen werden, wenn sie angemessen sind. Angemessen heißt, dass die Wohnung nicht zu groß oder zu teuer ist. Es können Kosten für Mietwohnungen, aber auch für selbstbewohntes Eigentum (nur Hypothekenzinsen, aber keine Tilgungsraten) übernommen werden. 

Zu den Kosten der Unterkunft gehören:

  • die Kaltmiete (die sogenannte Nettokaltmiete)
  • die sogenannten kalten Betriebskosten (beispielsweise Ausgaben für die Grundsteuer, die Straßenreinigung, die Müllbeseitigung oder für den Hauswartungsservice) 
  • die Kosten für Wasser und Abwasser (zählen auch zu den kalten Betriebskosten)
  • die Heizkosten

 

Was bedeutet angemessen?

Die Mietobergrenzen (Kaltmiete bzw. Zinszahlungen bei selbstgenutztem Eigentum sowie Nebenkosten ohne Heizkosten) werden von der Stadt Düsseldorf festgelegt und bei Bedarf regelmäßig angepasst. Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind.

Ob die Unterkunftskosten für Ihre Wohnung innerhalb dieser Mietobergrenzen liegt, können Sie unverbindlich mit unserem Mietkostenrechner herausfinden.

Die aktuellen Mietobergrenzen (Stand 01.11.2024) können Sie auch den nachfolgenden Tabellen entnehmen.
 

Bei Neuanmietungen

Anzahl der Personen   

Mietobergrenze
(inkl. NK, ohne Heizung)

1 Person546 €
2 Personen632 €
3 Personen776 €
4 Personen1.003 €
5 Personen1.317 €
jede weitere Person+ 180 €


Bei Bestandswohnungen (Nichtprüfungsgrenze)

Sofern Sie bereits vor Eintritt in den Leistungsbezug beim Jobcenter eine Wohnung aus eigenem Einkommen und Vermögen angemietet oder finanziert haben und der Leistungsbezug zum Zeitpunkt der Anmietung nicht absehbar war, können die höheren Mietobergrenzen anerkannt werden.

In Abhängigkeit von der Anzahl der im Haushalt lebenden Angehörigen können in diesen Fällen folgende Mietpreise berücksichtigt werden:

Anzahl der Personen  

Nichtprüfungsgrenze
(inkl. NK, ohne Heizung)

1 Person601 €
2 Personen695 €
3 Personen854 €
4 Personen1.103 €
5 Personen1.449 €
jede weitere Person+ 198 €


Die angegebenen Richtwerte gelten in analoger Anwendung auch für Zinszahlungen bei selbstgenutztem Wohneigentum. 
 

Was passiert, wenn die bisherige Wohnung zu teuer ist?

Wenn Sie in einer Wohnung leben, deren tatsächliche Kosten die vorgenannten Mietobergrenzen überschreiten, können innerhalb einer Frist, die unter Beachtung Ihrer persönlichen Situation mit Ihnen vereinbart wird (in der Regel 6 Monate), zunächst die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Gleichzeitig haben Sie in diesem Zeitraum Gelegenheit, Ihre Kosten auf den angemessenen Mietpreis durch Wohnungswechsel oder Untervermietung zu senken.

Wie kann ich meine Bemühungen zur Kostensenkung nachweisen?

Bewerben Sie sich regelmäßig auf geeignete Wohnungsangebote in den Tageszeitungen, Anzeigenblättern oder Internetportalen und sammeln hierüber Belege und nachvollziehbare Aufzeichnungen. Gleiches gilt für beabsichtigte Untervermietungen.
Für viele Wohnungen wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) verlangt. Diesen können Sie beim Wohnungsamt beantragen. 

Sie können sich beim Wohnungsamt wohnungssuchend melden und Kontakt zu den Düsseldorfer Großvermietern aufnehmen, um Ihre Wohnungssuche aktiv mitzugestalten.

Gelingt es Ihnen trotz umfassender Bemühungen innerhalb der vereinbarten Frist nicht, die Mietkosten zu senken, kann die Frist verlängert werden.

Allerdings kann in Fällen, in denen ernsthafte  Bemühungen um eine Mietsenkung nicht erkennbar sind, nach Ablauf der vereinbarten Frist nur noch der angemessene Betrag übernommen werden. 

Im Einzelfall kann von einer Senkung der Mietkosten abgesehen werden, z.B. wenn bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt und das Ende des Leistungsbezuges kurzfristig bevorsteht oder wenn  gesundheitliche Gründe einen Umzug zunächst verhindern.
 

Was ist bei einer Modernisierungsmieterhöhung zu beachten?

Aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen können Vermieter oder Wohnungsgesellschaften die Mieten für ihre Wohnungen erhöhen. Diese Erhöhung kann für die Bewohnenden unter Umständen erheblich sein. Wer die neue Miete nicht zahlen kann, sollte sich daher so schnell wie möglich beraten lassen, damit keine Mietschulden entstehen.
Was Betroffene dabei beachten müssen, finden Sie in dem von der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Jobcenter erstellten  Infoblatt Modernisierungsmieterhöhung.
 

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Wenn Sie während des Leistungsbezuges einen Umzug planen, beachten Sie bitte diese Informationen.