Probearbeit - Praktikum - Arbeitsgelegenheit
Sie haben einen Job gefunden, aber sind sich unsicher, ob Sie dafür geeignet sind?
Dann gibt es mehrere Möglichkeiten, um Ihre Eignung feststellen zu können:
Probearbeit
Probearbeit ist eine Eignungsfeststellung direkt bei einem Arbeitgeber, die sogenannte MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) gemäß § 45 SGB III. Eine MAG können Sie unter Abstimmung mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler im Team Beratung-Arbeit-Förderung (BAF) durchführen. Eine Voraussetzung für eine MAG ist u.a., dass mit Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihr Arbeitsvermittler eingewilligt hat und Ihre betriebliche Erprobung dabei hilft, Ihre Chancen für eine Arbeitsaufnahme zu verbessern.
Die Länge der MAG richtet sich nach Ihrer angestrebten Tätigkeit und wird gemeinsam abgestimmt. Eine MAG darf in der Regel jedoch nicht länger als sechs Wochen dauern.
Praktikum
Das Praktikum bei einem Arbeitgeber stellt eine weitere Möglichkeit dar, um herauszufinden, ob Sie für eine Tätigkeit geeignet sind. Ein Praktikum erfordert wie bei einer MAG die vorherige Zustimmung durch Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler im Team Beratung-Arbeit-Förderung.
Im Gegensatz zu einer MAG besteht bei einem Praktikum die Möglichkeit, eine Vergütung zu erzielen, je nach Absprache mit dem Arbeitgeber. Bitte beachten Sie: Bei einer Praktikumsdauer von über drei Monaten muss spätestens nach Ablauf des dritten Monats eine Vergütung nach dem Mindestlohngesetz erfolgen.
Sowohl MAG als auch Praktikum haben den Vorteil, dass Sie dabei nicht nur in der angestrebten Tätigkeit „schnuppern“, sondern gleichzeitig ihren zukünftigen Arbeitgeber von sich überzeugen können und dieser Ihnen im besten Fall nach Beendigung eine Festanstellung anbietet.
Arbeitsgelegenheit
Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) nach § 16d SGB II, umgangssprachlich auch 1-Euro-Job genannt, bietet Ihnen auch eine Möglichkeit, Ihre Eignung feststellen zu können. AGHs absolvieren Sie bei den Trägern, mit denen das Jobcenter zusammenarbeitet. Im Regelfall können Sie bis zu zwölf Monate an einer AGH teilnehmen, wobei eine Verlängerung nicht ausgeschlossen ist. Die wöchentliche Arbeitszeit bei einer AGH beträgt maximal 30 Stunden und Sie erhalten pro Arbeitsstunde 1,50 Euro, welche nicht auf Ihr Bürgergeld angerechnet werden.
Zur Kontaktaufnahme oder Terminbuchung mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Team Beratung-Arbeit-Förderung (BAF) klicken Sie rechts auf den Button Direktkontakte.