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Aktuell krankgeschrieben?

Krankschreibung ans Jobcenter schicken 

Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) werden durch Ihr Jobcenter Düsseldorf NICHT elektronisch bei Ihrer Krankenkasse abgerufen. Das bedeutet, dass weiterhin eine Krankschreibung im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit von Ihnen eingereicht werden muss. Fordern Sie daher Ihren Arzt/ Ihre Ärztin weiterhin aktiv auf, Ihnen eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zur Vorlage bei Ihrem Jobcenter Düsseldorf auszuhändigen.

Sie können Ihre Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bequem mit Hilfe von jobcenter.digital oder per Fotofunktion über unsere Jobcenter APP, per Post oder als E-Mailanhang direkt an Ihr Team Beratung-Arbeit-Förderung versenden. 

Wenn Sie gerade an einem Seminar teilnehmen – wie zum Beispiel einem Sprachkurs, einer Weiterbildung oder einer Arbeitsgelegenheit – reichen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitte bei Ihrem Träger des Seminars ein.

 

Jobcenter-Termine wegen Krankheit absagen 

Rufen Sie dafür einfach beim Service-Center des Jobcenters an. Dort wird Ihr Anliegen direkt an die richtige Stelle des Jobcenters weitergeleitet. Bitte beachten Sie zusätzlich die jeweiligen Hinweise in Ihrer Einladung.
Sie erreichen das Service-Center montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr.  0211/917470

 

Stationären Aufenthalt  (Krankenhaus oder Reha-Klinik) mitteilen?

Der Anspruch auf Geldleistungen bleibt bestehen, wenn Sie sich für voraussichtlich weniger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung aufhalten. 

Halten Sie sich beispielsweise voraussichtlich für 4 Wochen in einem Krankenhaus auf, müssen Sie weder den Wegfall noch die Kürzung Ihrer Geldleistungen befürchten. 

Ist von Beginn an abzusehen, dass der Aufenthalt mindestens 6 Monate andauern wird, besteht kein Anspruch auf Geldleistungen durch das Jobcenter. In diesem Fall wäre ein Anspruch auf Geldleistungen durch das Sozialamt (Grundsicherung bei Erwerbsminderung) möglich.

In jedem Fall ist ein stationärer Aufenthalt dem Jobcenter mitzuteilen. Des Weiteren ist eine ärztliche Prognose erforderlich, aus welcher die voraussichtliche Aufenthaltsdauer hervorgeht. 

Sie erreichen das Service-Center montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr.  0211/917470

 

Rechtliche Grundlage: §7 Absatz 4 SGB II

Kontakt zum Jobcenter Düsseldorf


Rechtliche Grundlagen

§7 Absatz 4 SGB II