Rechte und Pflichten (Fördern und Fordern)
Leistungen vom Jobcenter bekommen Menschen, die grundsätzlich arbeiten können, aber den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie nicht alleine sicherstellen können. Sie haben dann unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf staatliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 7 SGB II). Dies können Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und finanzielle Leistungen sein. (Bürgergeld)
Sie haben jedoch die Pflicht bzw. die Aufgabe, alles Ihnen Mögliche dafür zu tun, dass Sie möglichst schnell diese Hilfebedürftigkeit dauerhaft beenden, mindestens jedoch weitestgehend verringern. (§ 2 SGB II).
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
Oft sind bis zur Arbeitsaufnahme mehrere Schritte nötig. Manche Menschen brauchen einen Deutschkurs, andere Bewerbungsunterlagen, viele benötigen eine berufliche Qualifizierung oder Neuorientierung. Das Jobcenter hilft Ihnen auf diesem Weg durch passende Förderungen. Die Fördermöglichkeiten des Jobcenters sind vielfältig und doch begrenzt. Im Rahmen der Möglichkeiten, werden Ihre Wünsche in der individuellen Beratung berücksichtigt. Grundsätzlich ist jede Arbeit zumutbar (§ 10 SGB II).