Arbeiten mit Kind
Wenn Ihr Kind oder Ihre Kinder älter als 3 Jahre sind, tehen Sie dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung. Natürlich ist es eine große Herausforderung , Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Aber hierfür gibt es besondere Arbeitszeitmodelle oder Unterstützungsmöglichkeiten.
Ist die Frage der Kinderbetreuung geklärt, kann es losgehen!
Die meisten Arbeitgeber bieten Beschäftigungen in Teilzeit an. Das heißt, dass Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, aber eine geringere Stundenzahl in der Woche arbeiten.
Als Einstieg kann sich auch der sogenannte Minijob eignen. Hier arbeiten Sie in der Regel unter 15 Stunden in der Woche und verdienen maximal 538,00€ pro Monat.
Das Bürgergeld kann in diesen Fällen ergänzend zu Ihrem Einkommen gezahlt werden.
Dem Jobcenter stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die Sie auf eine Arbeit mit Kind vorbereiten und Sie bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen.
Welche für Sie passenden Fördermöglichkeiten es gibt, besprechen Sie bitte mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler in Ihrem Team Beratung-Arbeit-Förderung (BAF) über den Button Direktkontakte.
Wenn Sie eine Arbeit aufgenommen haben und kein Anspruch auf Bürgergeld mehr besteht, gibt es weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel:
Wohngeld, das Sie als Zuschuss zur Miete erhalten, sofern Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten oder den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen.
Auch wenn Sie die o.g. Leistungen erhalten, haben Sie weiterhin Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).
Für weitere Infos können Sie auch an einer Informationsveranstaltung der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt teilnehmen.