Was passiert, wenn ich nicht erwerbsfähig bin?
Anspruch auf Geldleistungen vom Jobcenter können nur Personen haben, die auch erwerbsfähig sind, d.h. mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten können (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 und § 8 Abs. 2 SGB II).
Sollten Sie aktuell nicht erwerbsfähig sein, reichen Sie bitte ein entsprechendes Attest ein (per Post, über jobcenter.digital, oder nutzen Sie einen unserer Digitalen Service Bereiche) oder sprechen Sie direkt mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner Beratung-Arbeit-Förderung (BAF-Arbeitsvermittlung).
Wir werden dann zur Überprüfung Ihrer Erwerbsfähigkeit den ärztlichen Dienst einschalten. Dieser wird ein ärztliches Gutachten erstellen und beurteilen, ob eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
Stellt der ärztliche Dienst fest, dass Sie aktuell nicht erwerbsfähig sind, ist gegebenenfalls ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen.
Das weitere Vorgehen wird bei einem persönlichen Termin in Ihrem Team Finanzielle Hilfen (FH) besprochen.