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Ich möchte umziehen - Was muss ich beachten?

Umzug innerhalb von Düsseldorf
Wenn Sie während des Leistungsbezuges einen Umzug innerhalb von Düsseldorf planen, teilen Sie bitte den Umzugswunsch mit einem konkreten Mietangebot rechtzeitig über den Button Direktkontakte Ihrem Team Finanzielle Hilfen mit und fragen bereits vor Abschluss eines neuen Mietvertrages nach einer Mietzustimmung.

Zuzug nach Düsseldorf 
Wenn Sie nach Düsseldorf umziehen möchten und im Leistungsbezug eines anderen Jobcenters stehen, reichen Sie bitte rechtzeitig und vor Abschluss eines neuen Mietvertrages ein konkretes Mietangebot von Ihrem möglichen neuen Vermieter ein. Hier wird geprüft, ob die Miethöhe angemessen ist und in voller Höhe übernommen werden kann. Nach positiver Entscheidung können Sie dann unter Vorlage des abgeschlossenen Mietvertrages beim Jobcenter Düsseldorf einen Neuantrag stellen.

Für eventuelle Umzugskosten wenden Sie sich bitte an Ihr bisheriges Jobcenter, das dann die Umzugsnotwendigkeit prüft und ggf. Ihre Umzugskosten auf Antrag übernehmen kann. Über die Höhe der möglichen Umzugskosten informieren Sie sich bitte bei Ihrem bisherigen Jobcenter vorab.

Umzug aus Düsseldorf in eine andere Stadt
Wenn Sie aus Düsseldorf heraus in eine andere Stadt ziehen und Umzugskosten geltend machen wollen, prüft das Jobcenter Düsseldorf, ob der Umzug notwendig ist (sogenannte Umzugsnotwendigkeit). Wenn der Umzug erforderlich ist, dann stellt Ihnen das Jobcenter Düsseldorf eine Umzugsnotwendigkeitsbescheinigung aus und kann Ihre Umzugskosten auf Antrag übernehmen. Über die Höhe der möglichen Umzugskosten informieren Sie sich bitte über den Button Direktkontakte in Ihrem Team Finanzielle Hilfen rechtzeitig und vor Abschluss eines neuen Mietvertrages.

Das Jobcenter der Stadt, in welche Sie umziehen, prüft Ihr konkretes Mietangebot. Bitte lassen Sie Ihr Mietangebot vom neuen Jobcenter bereits vor Abschluss eines neuen Mietvertrages prüfen.

Generelles
Für das Mietangebot können Sie den Vordruck Bescheinigung Mietangebot nutzen, den Sie bitte vom zukünftigen Vermieter ausfüllen lassen und unterschrieben z.B. durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder ganz einfach über jobcenter.digital an Ihr Team Finanzielle Hilfen zurücksenden. 

Erfolgt ein Umzug ohne Absprache, kann die Übernahme weiterer Kosten (z.B. Kaution, Wohnungsbeschaffungskosten usw.) und die Anerkennung einer gegebenenfalls höheren Miete abgelehnt werden. 

Die Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung kann erteilt werden, wenn ein Umzugsgrund vorliegt (z.B. bei Familienzuwachs wird eine größere Wohnung benötigt) und die Miete für die neue Wohnung angemessen ist. Hier finden Sie Informationen zur angemessenen Miete und zu den in Düsseldorf geltenden Mietobergrenzen.

Mit unserem Mietkostenrechner können Sie vorab unverbindlich prüfen, ob die Miete für Ihre neue Wohnung angemessen ist.

Wenn Sie noch nicht 25 Jahre alt sind und aus dem elterlichen Haushalt ausziehen wollen, beachten Sie bitte diese Hinweise U25.

Gerne können Sie sich auch über den Button Direktkontakte mit Ihrem Team Finanzielle Hilfe  in Verbindung setzen, um weitere Fragen zu klären.

Kontakt zum Jobcenter Düsseldorf

Wenn Sie nach Düsseldorf umziehen möchten und im Leistungsbezug eines anderen Jobcenters stehen, reichen Sie bitte über das Kontaktformular rechtzeitig und vor Abschluss eines neuen Mietvertrages ein konkretes Mietangebot von Ihrem möglichen neuen Vermieter ein. Tragen Sie in das Kontaktformular bitte Ihren Namen und die Postleitzahl Ihrer zukünftigen Wohnung in Düsseldorf ein, damit Ihr Mietangebot richtig zugeordnet werden kann.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe

Ihr Jobcenter Düsseldorf

Rechtliche Grundlagen

§ 22 SGB II