Das Teilhabechancengesetz
Das Teilhabechancengesetz ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten und bietet Ihnen neue Chancen, in Arbeit zu kommen.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:
- Sie sind motiviert und wollen Ihr eigenes Einkommen verdienen
- in den letzten sieben Jahren haben Sie mindestens sechs Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen, Schwerbehinderte und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können nach 5 Jahren gefördert werden
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt
- Sie waren in den letzten Jahren lediglich kurzfristig erwerbstätig
Das Projektteam Teilhabechancengesetz:
- sucht für Sie zielgerichtet offene Arbeitsstellen mit Tariflohn oder Mindestlohn
- bereitet Sie persönlich auf Vorstellungsgespräche vor und begleitet Sie bei Bedarf zu Arbeitgebern
- stehet Ihnen jederzeit beratend zur Seite, auch wenn Sie die Stelle bereits angetreten haben (Coaching)
Das Jobcenter
- fördert die Arbeitsverhältnisse mit Lohnkostenzuschüssen für Arbeitgeber
- ermöglicht Ihnen bei Bedarf Weiterbildungen/Qualifizierungen während des Arbeitsverhältnisses
- Sie haben Interesse oder wollen lediglich Ihre Fördermöglichkeiten erfragen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf: