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Düsselpass

Mit dem Düsselpass der Landeshauptstadt Düsseldorf können Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen ab Vollendung des 15. Lebensjahres zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport. Hier finden Sie den Vergünstigungskatalog.

Wichtig für Eltern von Schülerinnen und Schülern: Mit dem Düsselpass sind Sie auch vom Eigenanteil für das Schokoticket befreit, wenn ein Anspruch auf Bildung und Teilhabe besteht. 
Infos Schülerfahrkosten

Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter Düsseldorf erhalten, wird Ihnen der Düsselpass automatisch im Mai jeden Jahres per Post zugeschickt. 

Ein gesonderter Antrag ist also nicht notwendig! 

Dies gilt auch für Neukundinnen und Neukunden, die ihren Düsselpass ebenfalls automatisch erhalten. 

Bitte beachten Sie aber folgendes: aus produktions- und datentechnischen Gründen kann die Versendung des Düsselpasses nicht zeitgleich mit dem Bewilligungsbescheid oder mit Beginn des Leistungsbezuges erfolgen, sondern erst zeitversetzt. 

Bei Fragen zur Versendung oder im Falle von Verlust oder Diebstahl des Düsselpasses reicht ein Anruf im Servicecenter unter 0211-917470 oder eine Mail an das Düsselpass-Postfach     jobcenter-duesseldorf.duesselpassjobcenter-ge.de 

Grundsätzliche Informationen zum Düsselpass, auch zum Vergünstigungskatalog, finden Sie auf der Homepage der Stadt Düsseldorf unter www.duesseldorf.de/duesselpass sowie in der Düsselpass-Broschüre