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Nebenkosten und Heizkosten

Die Kosten Ihrer Wohnung (Kaltmiete, Neben-/Betriebskosten und Heizkosten) werden vom Jobcenter in tatsächlich zu zahlender Höhe berücksichtigt, sofern sie angemessen sind.  
Die Angemessenheit richtet sich nach der von der Stadt Düsseldorf festgelegten Obergrenze für neu anzumietende und bereits bewohnte Wohnungen, dem sogenannten Mietrichtwert.  
Hier finden Sie weitere Informationen zur angemessenen Miete und zum Mietrichtwert in Düsseldorf.

Zu den Neben-/Betriebskosten gehören beispielsweise Ausgaben für die Grundsteuer, die Straßenreinigung, die Müllbeseitigung, Abwasser oder für den Hauswartungsservice.
Nicht zu den Neben-/Betriebskosten gehören die Kosten für den Telefonanschluss oder die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz.
Die Haushaltsenergie (zum Beispiel Strom für Elektrogeräte und Licht) wird nicht extra berücksichtigt, sondern muss eigenständig aus dem Regelbedarf gezahlt werden. 

Wenn Sie von Ihrem Vermieter eine Nebenkosten- oder Heizkostenabrechnung bekommen (in der Regel einmal im Jahr), reichen Sie diese bitte umgehend und vollständig (alle Seiten) nach Erhalt als Kopie per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten, Nutzung unserer Digitalen Service Bereiche oder bequem mit Hilfe von jobcenter.digital ein, damit eventuelle Nachzahlungen oder Anrechnungen erfolgen können.

Bei Problemen rund um die Abrechnung kann Ihnen ein Beratungsschein für den Mieterverein ausgestellt werden.