Urlaub / Nichterreichbarkeit
Urlaub nennt sich im Jobcenter „die Zustimmung zur Nichterreichbarkeit“, da Sie dann vorübergehend nicht erreichbar sind.
Urlaub genehmigen lassen / die Zustimmung zur Nichterreichbarkeit
Wenn Sie vorübergehend nicht erreichbar sein werden, zum Beispiel aufgrund einer Reise, ist es erforderlich dies vorher bei Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Team Beratung-Arbeit-Förderung (BAF) abzuklären. Dies können Sie einfach und jederzeit über jobcenter.digital (z.B. in Form einer Postfachnachricht) mitteilen.
Das Jobcenter entscheidet dann, ob Ihre geplante Nichterreichbarkeit im gewünschten Zeitraum bei Fortzahlung der Geldleistungen möglich ist. Das ist nicht immer der Fall, zum Beispiel während der Teilnahme an einer Maßnahme bzw. Fortbildung oder wenn wir für Sie eine konkrete Arbeitsstelle haben.
Wenn Sie Bürgergeld erhalten, dürfen Sie insgesamt höchstens 3 Wochen pro Kalenderjahr nicht erreichbar sein. In diesem Zeitraum erhalten Sie weiterhin Bürgergeld. Sind Sie insgesamt länger als 3 Wochen nicht erreichbar, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Wenn Sie an einem Wochenende oder einem Feiertag verreisen, benötigen Sie keine Zustimmung Ihres Jobcenters. Sie müssen aber sicherstellen, dass Sie Mitteilungen und Aufforderungen vor dem nächsten Werktag zur Kenntnis nehmen können.
Wenn Sie die Zustimmung für einen längeren Zeitraum anfragen, muss Ihr Jobcenter auch Samstage und Sonntage einrechnen. Diese Tage sind bei der Berechnung nicht ausgenommen.
Weiter ausführliche Informationen finden Sie auch im Merkblatt und unter auf der Seite Jobcenter: Erreichbarkeit.
Melden Sie sich doch bitte nach Ihrem Urlaub wieder bei Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner Beratung-Arbeit-Förderung.