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Mehrbedarf bei gesundheitlichen Einschränkungen

Bei gesundheitlichen Einschränkungen könnte Ihnen möglicherweise ein Mehrbedarf zustehen. Die Höhe des Mehrbedarfs hängt von Ihren persönlichen Umständen ab.

Müssen Sie aufgrund einer Krankheit mehr Geld für Ihre Ernährung ausgeben, wäre ein Mehrbedarf bei kostenaufwendiger Ernährung zu prüfen.
Auch bei einer Behinderung könnte ein Mehrbedarf in Frage kommen.

Informationen zu den jeweiligen Mehrbedarfen finden Sie in den rechtlichen Grundlagen:  § 21 SGB II in Verbindung mit § 23 SGB II.

Wenn Sie einen Mehrbedarf wegen gesundheitlicher Einschränkungen geltend machen möchten, senden Sie uns bitte die Veränderungsmitteilung (VÄM) und die Anlage Mehrbedarf (MEB) inkl. Ärztlicher Bescheinigung / Attest im Idealfall über das Online-Angebot jobcenter.digital zu oder per Post oder E-Mail an Ihr Team Finanzielle Hilfen.

Wenn Sie einen Mehrbedarf bei gesundheitlichen Einschränkungen geltend machen möchten, senden Sie uns bitte per Post oder E-Mail an Ihr Team Finanzielle Hilfen die Veränderungsmitteilung (VÄM) und die Anlage Mehrbedarf (MEB) oder nutzen Sie ganz bequem das online-Angebot jobcenter.digital.

Für weitere Rückfragen rufen Sie einfach Ihr Team Finanzielle Hilfen an.

Viele nützliche Angebote und Informationen rund um das Thema Gesundheit finden Sie auch hier:

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Weiterführende Links

jobcenter.digital
(Bundesagentur für Arbeit)

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Rechtliche Grundlagen

§ 21 SGB II

§ 23 SGB II