Kindergeld ab 18
Kann ich Kindergeld für mein Kind erhalten, wenn es schon 18 oder älter ist?
In folgenden Fällen können Sie Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten:
- Kindergeld bei Erstausbildung
Ihr Kind macht zum ersten Mal eine Ausbildung (schulische Ausbildung, Berufsausbildung oder Studium) - Kindergeld bei Zweitausbildung mit Nebenjob
Ihr Kind macht zum zweiten Mal eine Ausbildung bzw. studiert und arbeitet nebenbei maximal 20 Stunden in der Woche oder übt einen Minijob aus. - Kindergeld während einer Übergangszeit
Ihr Kind befindet sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, also zum Beispiel die Zeit zwischen dem Schulabschluss und der Ausbildung. - Kindergeld während eines Praktikums oder Freiwilligendienstes
Ihr Kind macht ein Praktikum, das fachlich zum zukünftigen Beruf passt oder leistet einen Freiwilligendienst (freiwilliges soziales/ökologisches Jahr, Bundes-Freiwilligendienst). - Kindergeld bei Arbeitssuche oder Ausbildungsplatzsuche
Ihr Kind hat keinen Ausbildungsplatz gefunden und sich bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet.
Oder Ihr Kind ist arbeitslos, unter 21 Jahren und arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet.
Hier erfahren Sie, welche Nachweise Sie einreichen müssen.
Direkt zum Antrag auf Kindergeld ab 18
Wie kann ich das Kindergeld als Kind an mich selbst auszahlen lassen?
Wenn Sie keinen Unterhalt von Ihren Eltern erhalten, alleine wohnen und sich selbst versorgen, können Sie einen Antrag auf Weiterleitung des Kindergeldes (Abzweigungsantrag) stellen.