Einstiegsgeld (ESG) für zukünftige Arbeitnehmer*innen
Sie haben eine sozialversicherungspflichtige Arbeit in Aussicht? Herzlichen Glückwunsch!
So wie wir die Unternehmen mit Eingliederungszuschuss fördern ist, es uns genauso wichtig, Sie bei der Arbeitsaufnahme so gut wie möglich zu unterstützen. Bei der Aufnahme einer Beschäftigung können Mehrkosten und zusätzliche Belastungen entstehen, z.B. für ein kostenintensives Ticket bzw. hohe Fahrkosten, Organisation von Kinderbetreuung, Verpflegung auf der Arbeit oder Bekleidung für den neuen Job.
Ziel von Einstiegsgeld ist es, Abbrüche der neuen Arbeitsaufnahme aufgrund bevorstehender Mehrkosten zu vermeiden und eine Überwindung des Leistungsbezug SGB II zu erreichen.
Sie können sich bei der Anbahnung einer neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle (kein Minijob) an Ihren Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner in Ihrem Team Beratung-Arbeit-Förderung (BAF) wenden. Zur Kontaktaufnahme oder Terminbuchung klicken Sie auf den Button Direktkontakte.
Das Einstiegsgeld kann zusätzlich zu Ihrem Gehalt gewährt werden. Über die Förderdauer und Förderhöhe informiert Sie ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner.
Bitte denken Sie daran, das Einstiegsgeld vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit zu beantragen.
Sie haben die Möglichkeit, diese Förderung auch zunächst telefonisch zu beantragen. Wir schicken Ihnen sodann den schriftlichen Antrag postalisch zu. Das Antragsdatum greift bei der telefonischen Beantragung.