Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung nach § 45 SGB III
Sie haben noch keine Erfahrungen, wie sich bewerben sollen? Bestehen Unsicherheiten, wie Sie an die Arbeitgeber herantreten, den passenden Job finden oder wie Sie aktuelle Bewerbungsunterlagen erstellen?
Welche Unterstützungsangebote bietet mir das Jobcenter in diesen Fällen?
Der § 45 Sozialgesetzbuch IIIermöglicht Hilfen bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Bewerbungstrainings, aber auch Beratungsangebote für eine berufliche Weiterbildung durch zertifizierte Träger oder Maßnahmen bei einem Arbeitgeber zur betrieblichen Erprobung (Probearbeit, Praktikum).
Die Teilnahmedauer hängt von Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf ab.
Diese Förderung ist ausschließlich für Kund*innen des Jobcenters und der Agentur für Arbeit vorgesehen und beinhaltet auch die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahmedauer, wie z.B. Fahrtkosten.
Sprechen Sie Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler in Ihrem Team Beratung-Arbeit-Förderung (BAF) an. Zur Kontaktaufnahme oder Terminbuchung klicken Sie auf den Button Direktkontakte.